Kapitaleinkünfte
Im Rahmen des Unternehmensteuergesetzes 2008 wurde die Besteuerung von Kapitaleinkünften der Privatanleger völlig neu geregelt.
Im Wesentlichen umfasst diese Neuregelung zwei Bereiche: Die laufenden Einkünfte und die Veräußerungsgewinne. Laufende Kapitaleinkünfte werden ab 2009 nicht mehr wie bisher mit dem individuellen Steuersatz – der abhängig von der Höhe der gesamten Einkünfte bis zu 45 Prozent beträgt – besteuert. Statt dessen unterliegen sie einer pauschalen Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer.
Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren sind künftig nicht mehr steuerfrei sondern unterliegen ebenfalls der 25-prozentigen Abgeltungsteuer. Generell bedeutet diese Neuregelung eine Verschlechterung für Aktienanleger. Für Zinseinkünfte hingegen ist die neue Abgeltungsteuer zumindest bei Gutverdienern von Vorteil. Das neue Recht gilt ab 2009 und die Zeit bis dahin kann noch für Gestaltungen genutzt werden, die die Vorteile des alten und des neuen Rechts verbinden.
Verlagerung von Zinseinkünften
Liegt der persönliche Einkommensteuersatz über der künftigen Abgeltungsteuer von 25 Prozent, so ist es vorteilhaft, Zinserträge in das Jahr 2009 oder auf spätere Jahre zu verschieben. Das ist zum Beispiel mit Wertpapieren möglich, bei denen die Zinsen nicht jährlich, sondern erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt werden, wie den Bundesschatzbriefen Typ B. Eine Alternative sind zum Beispiel abgezinste Wertpapiere, wie die Finanzierungsschätze des Bundes oder Null-Kupon-Anleihen.
Auch niedrig verzinsliche Anleihen bringen hier noch Vorteile, wenn sie vor 2009 erworben werden.
Kauf von Aktien und Fondsanteilen vor 2009
Veräußerungsgewinne von Aktien oder Anteilen an offenen Fonds, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, bleiben – sofern die Veräußerung nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist erfolgt – auch nach 2009 steuerfrei.
Anteile an thesaurierenden Fonds bringen noch den weiteren Vorteil mit sich, dass der innerhalb des Fonds erzielte Veräußerungsgewinn weiterhin steuerfrei bleibt. Auch Gewinne eines Dachfonds aus der Veräußerung von Unterfonds bleiben unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Dachfonds gewinnen damit eine neue Attraktivität. Vor allem empfiehlt es sich, geplante Umstrukturierungen und Erwerbe von Aktien und Fonds noch vor 2009 vorzunehmen. Veräußerungsgewinne daraus sind dann auch noch nach 2009 steuerfrei.
Depottrennung
Bei der Veräußerung von gleichartigen Wertpapieren aus einem Depot gilt das so genannte Fifo-Prinzip (First-in-first-out). Das heißt es wird unterstellt, dass die zuerst angeschafften Wirtschaftsgüter zuerst verkauft werden.
Um bei Verkäufen nach 2009 selbst wählen zu können, ob vor 2009 angeschaffte Alt-Anteile oder nach 2009 angeschaffte Neu-Anteile als veräußert gelten, gibt es eine einfache Möglichkeit. Führen Sie Altbestände in einem gesonderten Depot. Auch bei bestehenden Fonds-Sparplänen sollten Zugänge ab 2009 auf ein neues Depot erfolgen.
Kauf von Zertifikaten bis Juni 2008
Keine neue Steuer ohne Sonderregelung: Zertifikate ohne Kapitalgarantie, die nach dem 14. März 2007 erworben wurden, können nur noch bis zum 30. Juni 2009 steuerfrei verkauft werden. Da auch hier die einjährige Spekulationsfrist überschritten werden muss, ist es nur noch für einen kurzen Zeitraum möglich in Zertifikaten anzulegen, bei denen Kursgewinne steuerfrei realisiert werden können.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Er kann Ihnen alle hier genannten und noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten erläutern.
Stand: 05.03.2008
