Steuerrecht - Änderungen 2008 |
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Alle Jahre wieder ändert sich das Steuerrecht, auch 2008. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen. |
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Senkung der Steuersätze Für Körperschaften wurde der Steuersatz auf 15 Prozent abgesenkt. Die Gesamtsteuerbelastung sinkt dadurch regelmäßig auf 30 Prozent. Für Personengesellschaften wurde eine Thesaurierungsbegünstigung geschaffen. Nicht entnommene Gewinne werden pauschal mit 28,25 Prozent besteuert. Spätere Entnahmen führen jedoch zu einer Nachsteuer mit etwa 25 Prozent, so dass sich die Inanspruchnahme der Regelung nur bei sehr profitablen Unternehmen und/oder sehr hohen, persönlichen Steuersätzen rechnet. Degressive Abschreibung Die degressive Abschreibung wurde ab 2008 abgeschafft. Ansparabschreibung Die bisherige Ansparabschreibung wurde zu einem Investitionsabzugsbetrag umgestaltet welcher regelmäßig bereits in 2007 anzuwenden ist und sich nicht mehr innerhalb der Gewinnermittlung auswirkt. Die Änderungen bei der Sonderabschreibung gelten hingegen erst für nach 2007 angeschaffte Wirtschaftsgüter. Begünstigende Sonderregelungen für Existenzgründer wurden aufgehoben. Wie bisher dürfen auch weiterhin nur kleine und mittlere Betriebe die Vorteile in Anspruch nehmen. Neu eingeführt wurde für Unternehmen, welche den Gewinn nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, eine Gewinngrenze von 100.000 Euro. Der Höchstbetrag für die Bildung der Investitionsabzugsbeträge wurde auf 200.000 Euro angehoben und der Investitionszeitraum von zwei auf drei Jahre verlängert. Ab 2007 darf die Neuregelung auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter angewendet werden. Wird die geplante Investition tatsächlich nicht durchgeführt, so entfällt die gewinnmindernde Bildung rückwirkend. Steuerbescheide werden geändert und eine Vollverzinsung vorgenommen. GWG Ein Sofortabzug von geringwertigen Wirtschaftsgütern als Betriebsausgaben ist nur noch bei Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten von bis zu 150 Euro möglich. Das Wahlrecht zur Aktivierung entfällt. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro sind künftig in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten einzustellen. Dieser ist über eine Dauer von fünf Jahren gleichmäßig abzuschreiben, unabhängig von eventuellen, tatsächlichen Anlagenabgängen. Anrechnung der Gewerbesteuer Zur Reduzierung der Steuerbelastung bei Personengesellschaften wurde der Anrechnungsfaktor, mit dem die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anzurechnen ist, ab 2008 von 1,8 auf 3,8 angehoben. Die Gewerbesteuermesszahl wurde für Kapital- und Personengesellschaften auf einheitliche 3,5 Prozent gesenkt. Im Gegenzug ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Der gewerbesteuerliche Ertrag wird zukünftig um 25 Prozent aller gesetzlich definierten Finanzierungsanteile erhöht. Im Einzelnen sind dies:
Die Hinzurechnung erfolgt dabei zukünftig unabhängig, ob der Finanzierungsanteil beim Empfänger bereits der Gewerbesteuer unterlegen hat. Zinsschranke Mit Einführung dieser Neuregelung wird die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen im Konzernbereich beschränkt. Die im Gesetz vorgesehene Freigrenze von einer Million Euro für die, die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen stellt sicher, dass auch mittlere Betriebe nicht von der Beschränkung der Abzugsfähigkeit betroffen sind. Übungsleiterfreibetrag Der Freibetrag wurde zum 1. Januar 2007 auf 2.100 Euro erhöht. Nebenberufliche, ehrenamtliche Betätigungen Für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich wurde rückwirkend zum 1. Januar 2007 ein Freibetrag in Höhe von 500 Euro eingeführt. Spendenabzug Der Bareinzahlungsbeleg beziehungsweise die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts ist bei Spenden bis zu 200 Euro ausreichend. Der Förderhöchstbetrag wurde vereinheitlicht auf 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Die alternative Höchstgrenze von Unternehmerspenden wurde von zwei auf vier Promille angehoben. Die bisherige Großspendenregelung wurde aufgegeben und durch eine unbegrenzte Vortragsmöglichkeit ersetzt. Die Höchstgrenze für die Ausstattung von Stiftungen wurde auf eine Million Euro angehoben. Haushaltsnahe Dienstleistungen Begünstigt ist nunmehr der innerhalb der Europäischen Union liegende Haushalt. Zudem ist es für den Abzug nicht mehr Voraussetzung, dass dem Finanzamt die Rechnung und der Kontoauszug vorgelegt werden. Gleiches gilt auch bei den Kinderbetreuungskosten. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen Hier ergeben sich erhebliche Veränderungen. Die Übertragung von eigengenutztem Grundbesitz und Kapitalvermögen ist in Neufällen nicht mehr begünstigt. Die Unterscheidung zwischen Renten und dauernden Lasten wurde aufgegeben. Versorgungsleistungen sind zukünftig zu 100 Prozent abzugsfähig beziehungsweise zu versteuern. Stand: 05.03.2008 |
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