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Steuerrecht - Viertes Kind

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 09.07.2007


Viertes Kind

Erhöhtes Kindergeld für nachträglich adoptiertes Kind als “viertes” Kind

Ein Vater hatte vier Kinder. Er erhielt lediglich für zwei Kindergeld, weil die beiden übrigen Kinder im Haushalt der Mutter lebten. Der Vater verlangte nunmehr für ein im Jahre 1993 adoptiertes Kind ein erhöhtes Kindergeld, weil es vom Zeitpunkt der Adoption das 4. Kind sei. Das Finanzamt verweigerte dies, weil dieses Kind bereits im Jahr 1989 geboren worden und somit von der zeitlichen Reihenfolge der Geburten als das 2. Kind anzusehen sei.

Das Finanzgericht München wies die Klage des Vaters ab. Ihm stehe für die Betreuung des adoptierten Kindes nur das normale Kindergeld in Höhe von 154 Euro zu, weil es nicht als das 4. Kind im Sinne des § 66 Abs. 1 EStG anzusehen sei. Es sei zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut dieser Vorschrift zu entnehmen, wie die Ordnungszahl zu ermitteln sei. Aus dem natürlichen Sprachgebrauch, aus praktischen Erwägungen sowie aus dem Gleichheitssatz ergebe sich jedoch, dass ausnahmslos auf das Lebensalter des Kindes abzustellen sei. Dafür spreche auch, dass jüngere Kinder gewöhnlich mehr Betreuung und Zuwendung bedürften als Ältere und daher arbeitsintensiver seien. Demgegenüber sei der Zeitpunkt der Adoption zufällig und habe keinerlei Aussagekraft.

FG München vom 05.03.2007, Az. 10 K 4061/06

Stand: 09.07.2007