Treibstoffkosten
Ermittlung des vermögenswerten Vorteils bei Dienstwagen und Treibstoffkosten
Die Mitarbeiter einer Autovermietung bekamen von ihrem Arbeitgeber Kraftfahrzeuge gestellt und durften diese auch privat nutzen. Sie mussten allerdings sämtliche Treibstoffkosten selbst tragen. Ein Mitarbeiter verlangte nunmehr, dass die Treibstoffkosten bei der Ermittlung des nach der 1% Regelung gem. § 40 Abs. 1 EStG pauschal besteuerten vermögenswerten Vorteils berücksichtigt werden. Das Finanzamt kam dem jedoch nicht nach und erließ einen entsprechenden Nachforderungsbescheid. Hiergegen legte er Revision ein.
Der Bundesfinanzhof wies die Revision zurück. Von dem nach der 1% Regelung bemessenen Vorteil könnten lediglich pauschale Nutzungsentgelte für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit abgezogen werden, die vom Arbeitgeber gezahlt würden. Ein solches Nutzungsentgelt liege im vorliegenden Fall gerade nicht vor, weil der Arbeitnehmer nach dem Inhalt der getroffenen Vereinbarung für den Treibstoff selbst aufkommen müsse.
BFH vom 18.10.2007, Az. VI R 96/04Stand: 13.04.2008
