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Steuerrecht - Semesterende

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 20.06.2007


Semesterende

Kindergeld bei Exmatrikulation

Die Eltern eines volljährigen Sohnes erhielten zunächst Kindergeld, weil dieser an einer Hochschule eingeschrieben war. Als er die Exmatrikulation beantragte, wurde diese nach den Bestimmungen der Einschreibeordnung erst zum Ende des jeweiligen Semesters wirksam. Gleichwohl strich das Finanzamt das Kindergeld bereits ab dem Monat, an dem der Sohn die Exmatrikulation beantragt hatte. Hiergegen legten die Eltern erfolglos Einspruch ein.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass das Kindergeld den Eltern bis zum Ende des Semesters zusteht. Bis zu diesem Zeitpunkt habe er sich in einer Berufsaubildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2a EStG befunden. Der Zeitpunkt der Antragstellung sei irrelevant. Das Finanzamt dürfe nicht einfach unterstellen, dass der Sohn sich bereits zu diesem Zeitpunkt nicht mehr seinem Studium nachgegangen sei. Es hätte hierfür eines objektiven Nachweises bedurft. Subjektive Absichten seien demgegenüber irrelevant.

FG Rheinland-Pfalz vom 08.02.2007, Az. 2 K 2214/05

Stand: 20.06.2007