Steuerrecht - Rentner |
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Offensive der Finanzverwaltung gegen steuersündige Senioren. |
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In früheren Jahren kam es verhältnismäßig selten vor, dass Rentner Steuern für ihre Einkünfte zahlen mussten. Dies hat sich jedoch mit der Einkommensteuer 2005 geändert. Denn Renten, die seit dem 1. Januar 2005 gezahlt werden, sind im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit 50 Prozent und somit fast doppelt so hoch anzusetzen wie bisher. Damit ist das Ende der Fahnenstange jedoch noch nicht erreicht. Die Höhe der Renten, welche vom Finanzamt für die Einkommensteuerberechnung berücksichtigt werden, soll in den kommenden 40 Jahren schrittweise bis auf 100 Prozent steigen. Das heißt, dass der steuerzahlende Rentner als Ausnahme von gestern zum Regelfall von morgen wird. Verantwortlich dafür ist das Alterseinkünftegesetz, welches eine stärkere, steuerliche Förderung von Beiträgen für die Altersvorsorge vorsieht, jedoch gleichzeitig auch die volle Besteuerung der späteren Rentenzahlungen. Für die Ruheständler von heute bedeutet dies: Einkommensteuer ist zu zahlen, wenn das zu versteuernde Einkommen des Rentners den sogenannten Grundfreibetrag (für 2006: 7.664 Euro, bei Eheleuten 15.328 Euro) übersteigt. Dies wird häufig dann geschehen, wenn neben der Rente auch noch weitere Einnahmen erzielt werden. In die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sind neben anderen Einkünften vor allem einzubeziehen:
Eine Einkommensteuer-Zahllast ergibt sich in 2006 somit längst nicht für jeden Rentner. Wer aber glaubt, dass ihn das Finanzamt im Fall einer Steuerhinterziehung schon nicht erwischen wird, der irrt. Zum einen haben die Finanzbehörden die Möglichkeit, bestimmte Kontodaten aller Bürger einzusehen, um somit Informationen über verschwiegene Zinseinkünfte oder Wertpapiergeschäfte zu erhalten. Zum anderen sind Rentenkassen, Versorgungswerke und Lebensversicherer aufgrund des Alterseinkünftegesetzes seit Jahresbeginn verpflichtet, Namen und Anschriften der Rentenempfänger sowie die jeweilige Rentenhöhe dem Finanzamt einmal jährlich zu melden. Die Zahl der steuersündigen Senioren, welche nun in das Visier des Fiskus geraten könnten, wird von Fachleuten auf über 400.000 geschätzt. Stand: 05.02.2007 |
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