Rentengutachten
Umsatzsteuerpflicht bei der Erstellung ärztlicher Rentengutachten
Ein Arzt erstellte für die gesetzliche Rentenversicherung Gutachten über das Vorliegen, den Umfang und die Behandlungsmöglichkeiten bei Erwerbsminderungen. Das Finanzamt beurteilte die erzielten Einkünfte unterschiedlich. Es bejahte die Umsatzsteuerfreiheit nur den Gutachten, bei denen es ausschließlich um die medizinische und berufliche Rehabilitation des Versicherten ging. Soweit es jedoch um die Frage ging, ob ihnen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zustehe, bejahte es eine Umsatzsteuerpflicht.
Der Bundesfinanzhof als Revisionsinstanz verneinte ebenso wie das Finanzgericht München die Umsatzsteuerfreiheit für die letztgenannten Eínkünfte. Nach der richtlinienkonformen Vorschrift des § 4 Nr. 14 EStG müsse das Hauptziel die Erhaltung der Gesundheit sein. Dies sei jedoch bei einem ärztlichen Gutachten in einem Rentenverfahren nicht der Fall.
BFH vom 31.07.2007, Az. V B 98/06Stand: 03.11.2007
