Referendarzeit
Kindergeld nach der Prüfung bis zum Beginn der Referendarzeit
Ein Vater hat eine Tochter, die am 12.11.1981 geboren worden war. Nach einem Lehramtsstudium bestand sie am 09.03.2006 ihre erste Staatsprüfung. Der Vater beantragte nunmehr Kindergeld, weil die Tochter ihr Referendariat erst zum 01.02.2007 antreten konnte. Das Finanzamt lehnte jedoch den Antrag ab. Der Einspruch wurde zurückgewiesen. Hiergegen klagte der Vater.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass der Vater Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld bis zum Beginn der Referendarzeit habe. Nach den Feststellungen der Richter habe sich die Tochter in ernsthafter Weise um einen möglichst frühzeitigen Beginn bemüht. Aufgrund der hohen Bewerberzahlen habe sie so lange warten müssen. Dies könne ihr nicht angelastet werden.
FG Rheinland-Pfalz vom 16.08.2007, Az. 1 K 2123/06Stand: 25.01.2008
