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Steuerrecht - Privatdozenten

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 20.11.2007


Privatdozenten

Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistung an privaten Schulen

Eine Diplom-Pädagogin war in der Erwachsenenbildung tätig und Inhaberin eines privaten Bildungsinstitutes. Für dieses Institut waren selbstständige Dozenten tätig, die ihre Unterrichtsleistungen der Inhaberin in Rechnung stellten. Diese unterrichtete teilweise selber an einer Akademie sowie an einer Berufsakademie. Im Übrigen beauftragte sie die für sie tätigen selbstständigen Dozenten mit der Durchführung des Unterrichtes. Das Finanzamt verlangte nunmehr die Zahlung von Umsatzsteuer für die durch die Dozenten erbrachten Umsätze. Die Inhaberin war demgegenüber der Auffassung, dass diese Umsätze ebenfalls von der Entrichtung von Umsatzsteuer befreit seien. Sie klagte daher gegen den Umsatzsteuerbescheid des Finanzamtes.

Das sächsische Finanzgericht wies ihre Klage ab. Hiergegen legte sie Revision ein. Der Bundesfinanzhof wies die Revision zurück und wies die Klage der Diplom-Pädagogin ab. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer komme nach § 4 Nr. 21 b bb UStG bei Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden und berufsbildenden Einrichtungen nur dann in Betracht, wenn diese unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienten. Unmittelbarkeit in diesem Sinne sei nur dann gegeben, wenn die erbrachten Leistungen nicht nur den Schul- und Bildungszeck ermöglichen, sondern ihn sogar selbst bewirken würden. Dies setzte jedoch voraus, dass die Unterrichtsleistungen persönlich erbracht würden.

BFH vom 23.08.2007, Az. V R 10/05

Stand: 20.11.2007