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Steuerrecht - Kindergeld

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 18.05.2008


Kindergeld

Kein Anspruch auf für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention

Eine Mutter erhielt gemeinsam mit ihren Kindern im Jahre 2000 eine Zusage für die Aufnahme als jüdische Zuwanderer aus der "Sowjetunion" in die Bundesrepublik Deutschland. Die Kinder waren in den Jahren 1987 und 1994 geboren worden. Im Folgenden erhielt die Familie ein Visum. Das zuständige Ausländeramt stellte fest, dass sie die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention hätten. Die Mutter beantragte daraufhin Kindergeld, was ihr jedoch versagt wurde. Das Thüringer Finanzgericht gab ihrer Klage statt. Hiergegen legte das Finanzamt Revision ein.

Der Bundesfinanzhof gab der Revision statt und wies die Klage der Mutter ab. Sie habe keinen Anspruch auf das Kindergeld, weil sich für Flüchtlinge aus den Art. 24 und 29 der Genfer Konvention kein Rechtsanspruch ergeben würde. Dies ergebe sich daraus, dass das Kindergeld ausschließlich aus öffentlichen Mitteln bestritten werde. Zudem würde durch die Nichtgewährung von Kindergeld auch keine höhere Steuer als von Deutschen erhoben.

BFH vom 25.10.2007, Az. III R 90/03

Stand: 18.05.2008