Betriebsstätte
Häusliches Arbeitszimmer bei Anbau
Der Inhaber eines Einfamilienhauses war als Journalist und Fotodesigner tätig und errichtete einen Anbau, in dem er Kalender verkaufte. Der Anbau war im Stil eines Wintergartens erfolgt und bestand aus einem Kellergeschoss, dem Erdgeschoss und einer Empore im Obergeschoss. Er war durch eine Türe im Erdgeschoss mit dem Wohnhaus verbunden. Das Finanzamt erkannte hinsichtlich der geltend gemachten Kosten nur Aufwendungen in Höhe von 1.250 Euro als Werbungskosten an.
Das Finanzgericht München wies die Klage ab. Bei dem Anbau handele es sich um ein häusliches Arbeitszimmer und um keine Betriebsstätte. Dies ergebe sich daraus, dass dort kein fremdes Personal beschäftigt werde und auch kein nennenswerter Publikumsverkehr stattfinde. Aus diesem Grunde werde es in die häusliche Sphäre eingebunden. Weil der Steuerpflichtige hauptsächlich in einem Verlag tätig sei, könne das Arbeitszimmer auch nicht als der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit angesehen werden. Von daher sei die Abzugsmöglichkeit für Werbungskosten auf 1.250 Euro beschränkt.>
FG München vom 14.02.2007, Az. 10 K 4778/05
Stand: 09.07.2007
