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Steuerrecht - Wiedereinsetzung

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 11.11.2006


Verspäteter Einspruch wegen Krebserkrankung

Eine selbstständige Journalistin legte gegen ihre Einkommens- und Umsatzsteuerbescheide erst nach Fristablauf Einspruch ein. Sie beantragte dabei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil sie aufgrund einer mehrjährigen Krebserkrankung nicht zu der Wahrnehmung ihrer steuerlichen Belange imstande gewesen sei. Sie sei aufgrund dessen auch nicht in der Lage gewesen, einen Steuerberater zu beauftragen.

Das Finanzgericht München wies die Klage als unbegründet ab. Es erfolge keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, weil die Betroffene vorliegend nicht an einer rechtzeitigen Einlegung gehindert gewesen sei. Dies setze den Eintritt einer plötzlichen und unerwartet eingetretenen Erkrankung voraus. Dies sei jedoch nicht gegeben. Sie hätte aufgrund der Dauer der Erkrankung eine andere Person mit der Wahrnehmung bevollmächtigen können.

FG München vom 19.07.2006, Az. 9 K 4011/04

Stand: 11.11.2006

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