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Steuerrecht - Vermietungsnachweis

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 19.03.2007


Vermietungsnachweis

Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Ein Hauseigentümer erwarb eine Doppelhaushälfte an der Ostsee. Er ließ diese leer stehen und sanierte sie dann in Eigenarbeit. Nachfolgend beantragte er für das Jahr, in dem das Haus wegen der Sanierung leer stand, Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. Hierzu behauptete er, dass er das Haus in den nachfolgenden Jahren als Ferienhaus an wechselnde Gäste vermietet habe. Er habe dies bereits von Anfang an vorgehabt. Nachweise für die spätere Vermietung legte er jedoch nicht vor. Das Hessische Finanzgericht lehnte darum die Anerkennung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung ab. Dies begründete das Gericht auch damit, dass nach seinen Feststellungen die mögliche Selbstnutzung wahrscheinlich gewesen sei. Von daher fehle es an der Einkünfteerzielungsabsicht. Hiergegen legte der Hauseigentümer Revision ein.

Der Bundesfinanzhof wies die Revision des Hauseigentümers zurück und dessen Klage ab. Zwar reiche es für die Zuerkennung der Einkünfteerzielungsabsicht bezüglich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus, wenn der Eigentümer die Vermietung des aufgrund der Sanierung leerstehenden Gebäudes zukünftig beabsichtige. Hierfür reiche aber nicht, dass der Betreffende lediglich eine Vermietung als Ferienwohnung an wechselnde Gäste in den nachfolgenden Jahren behaupte. Er müsse dies auf Wunsch des Gerichtes auch belegen können.

BFH vom 20.09.2006, Az. IX B 102/05

Stand: 19.03.2007