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Steuerrecht - Sprachreisen

Publiziert von:
Freier Journalist Jörg Stroisch
am 10.01.2006


Sprachreisen

Sprachhilfe vom Fiskus - die Maßstäbe sind streng.

Manchmal gibt es aber mit der Steuererklärung eine Rückerstattung eines Teils der Kosten für das Vokabelbüffeln im Ausland.

Generell nimmt der Bundesfinanzhof an, dass ein Sprachkurs auch dem privaten Vergnügen dient, schlägt so eine steuervergünstigende berufliche Einordnung also aus. Zumindest in Grenzfällen gibt es aber mittlerweile einige Urteile anderer Gerichte, die hier doch zugunsten des Sprachreisenden entschieden haben.

Was wird akzeptiert?

Zumindest der Lehrgang und die Lehrmaterialien können oft von der Steuer abgesetzt werden. Entweder als Werbungskosten, wenn der Kurs der Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf dient. Oder - und das ist wahrscheinlich der häufigere Fall - als Ausbildungskosten oder als Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf. Bis zu einer Höhe von 920 Euro, beziehungsweise bis 1127 Euro bei auswärtiger Unterbringung, lassen sich hier pro Jahr Sonderausgaben geltend machen.

Wo gibt es Probleme?

Bleiben noch die Kosten für Flug, Unterbringung und Verpflegung. Hier stellt sich das Finanzamt häufig quer, wird doch bei der Reise in der Regel ein privates Interesse unterstellt. Otto-Normalbürger wird daran kaum etwas ändern können. Generell gilt:

  • Kursart: Je länger desto besser, je berufsspezifischer, desto einleuchtender. Führen Sie Nachweis, dass auch die eventuell freien Nachmittage ganz dem Sprachtraining dienten, zeigen Sie Zertifikate und Testergebnisse über den erfolgreichen Abschluss des Kurses auf. Nehmen Sie an speziellen Zusatskursen teil. 30 Stunden pro Woche für den Sprachkurs ist eine gute Größe.

  • Notwendigkeit: Je notwendiger für den eigenen Beruf, desto besser absetzbar. Führen Sie detailliert auf, warum der Sprachkurs so wichtig für Ihr berufliches Weiterkommen ist. Beim Mitreisen des Ehepartners fällt dieser Nachweis natürlich schwer.

  • Getrennt berechnen: Gliedern Sie die einzelnen Kosten getrennt mit eigenen Quittungen auf.

Ist dann die Genehmigung durch, dann können Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Flugkosten separat abgesetzt werden.

Tipp:

  • Lassen Sie sich in jedem Fall die Kosten für den Sprachkurs gesondert ausweisen - diese können oft von der Steuer abgesetzt werden.

  • Ansonsten ist es eine Frage des Status und der “Glaubwürdigkeit” eines rein “beruflich bedingten” Sprachaufenthaltes, ob das Finanzamt auch weitere Kosten akzeptiert. Oft unterscheidet sich die Handhabung je nach Finanzamt - fragen Sie Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Stand: 10.01.2006