Steuerrecht - Sponsoring |
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Ausgaben für Sponsoring können unter bestimmten Voraussetzungen Betriebsausgaben des Sponsors darstellen. |
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Dies führt spiegelbildlich zu Betriebseinnahmen beziehungsweise einem geldwerten Vorteil beim Empfänger der Sponsoringmittel. Bewirtung
Eintrittsgelder
Abgeltungssteuer bei Eintrittsgelder und anderen “Geschenken” Oftmals sind die vorgenannten steuerlichen Rechtsfolgen der Einladung eines Geschäftspartners oder Arbeitnehmers in die VIP-Loge nicht bezweckt und schon gar nicht erwünscht. Zur Vermeidung dieser steuerlichen Konsequenzen kann der Sponsor eine Abgeltungssteuer leisten, die auf die Eintrittsgelder und andere Geschenke, nicht jedoch auf Bewirtungsaufwendungen zu erheben ist:
Stand: 05.04.2006 |
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