Steuerrecht - Spenden |
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Wer Gutes tun will, braucht Geld. Dies gilt auch und gerade für die sogenannten Non-Profit-Organisationen. |
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Die Suche nach neuen Finanzierungsmitteln gewinnt angesichts rückläufiger staatlicher Mittel stetig an Bedeutung, dies gilt für humanitäre, kulturelle und soziale Anliegen gleichermaßen. Spenden, Sponsoring, Mäzenatentum und Stiftungen werden nicht nur als Finanzierungshilfen verstanden, sie sind zugleich Instrumente der Unternehmenskommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit. Dabei spielt die steuerliche Anerkennung der Aufwendungen für Spender und Sponsoren eine wesentliche Rolle. Abgrenzung von Spenden und Sponsoring Spenden sind Zuwendungen (Geld- oder Sachzuwendungen), die von einer Person oder einem Unternehmen freiwillig und unentgeltlich zur Förderung spendenbegünstigter Zwecke erbracht werden. Der Begünstigte ist zu keiner Gegenleistung verpflichtet. Sponsoring ist die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen. Gefördert werden Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen. Damit werden vor allem auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung / Öffentlichkeitsarbeit verfolgt (BMF-Schreiben vom 18. Februar 1998). Sponsoringaufwendungen weisen im Unterschied zu Spenden Gegenleistungscharakter auf. Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung des Spendenabzuges
Stand: 05.04.2006 |
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