Ganztägig
Aufwendungen für den Sprachkurs einer Englischlehrerin
Eine Englischlehrerin nahm an einem Auslandssprachkurs für Grundschul- und Hauptschullehrer in Großbritannien teil. Dabei war an einigen Nachmittagen der Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und von Tanz- / Folkloreveranstaltungen vorgesehen.
Das Finanzgericht Nürnberg erkannte die Aufwendungen für den Lehrgang nicht als Werbungskosten an. Zwar spreche der homogene Teilnehmerkreis für eine berufliche Veranlassung. Maßgeblich sei jedoch, dass kein ganztägiger Englischunterricht stattgefunden habe und das Programm in vielen Teilen auch für Touristen interessant gewesen sei.
FG Nürnberg vom 26.07.2006, Az. V 300/2004
Stand: 12.12.2006
