Steuerrecht - Firmenwagen |
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Anwendung der sogenannten Ein-Prozent-Regelung. |
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Nach dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen vom 28. April 2006 ist das Einkommensteuergesetz (EStG) geändert worden. Die pauschale Ermittlungsmethode für die private Kraftfahrzeugnutzung (1%-Regelung) ist nur noch anwendbar, wenn das Kraftfahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Diese Neuregelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2005 beginnen. Nachdem zunächst unklar war, welche Fahrten unter die sogenannte 1 %-Regelung fallen und wie die Voraussetzungen für die Anwendung der Regelung darzulegen und glaubhaft zu machen sind, hat das Bundesministerium für Finanzen durch Schreiben vom 7. Juli 2006 nunmehr Folgendes klargestellt:
Wie sich aus Vorstehendem ergibt, werden dem Eigentümer eines betrieblich genutzten Kraftfahrzeugs zwar lästige neue Pflichten auferlegt, das BMF Schreiben vom 7. Juli 2006 verschafft jedoch erfreulicherweise einige Erleichterungen für den Nachweis der betrieblichen Nutzung. Stand: 31.08.2006 |
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