Steuerrecht - Elektronisches Fahrtenbuch
Publiziert von:
Mathias Folkerts
am 02.10.2006
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Elektronisches Fahrtenbuch
Der Steuerpflichtige trägt die Feststellungslast, in welcher Höhe er sein Fahrzeug betrieblich nutzt.
Soweit eine Feststellung nicht erfolgt, oder diese Feststellung als nicht ausreichend angesehen wird, trifft den Steuerpflichtigen automatisch die pauschale Berechnung des Eigenverbrauchs in Höhe von einem Prozent des Bruttolistenneupreises pro Monat. Gerade bei einer geringen privaten Nutzung des Firmen -PKW kann die fehlende Feststellung der Privatnutzung daher mit erheblichen, steuerlichen Nachteilen verbunden sein.
Was für das herkönmmliche Fahrtenbuch gilt, ist auch für das elektronische Fahrtenbuch bindend. Zunächst muss dieses die Angaben bezüglich der beruflich veranlassten Fahrten enthalten, nämlich Datum, Kilometerstand am Anfang und am Ende, Benennung des Geschäftspartners und der beruflichen Tätigkeit.
Ferner muss das elektronische Fahrtenbuch aber auch sicherstellen, dass spätere Änderungen entweder nicht möglich sind oder dass diese nach Art und Ausmaß der Änderung dauerhaft dokumentiert werden, so dass auch die Änderungen vom Finanzamt eingesehen und nachgeprüft werden können.
Aus diesem Grunde genügen Computerdateien als Exel- oder Word-Dokument nicht, da hier nachträgliche Änderungen vollzogen werden können, die nicht mehr nachprüfbar sind. Gleiches gilt, wenn die Exel- oder Worddokumente auf Paper ausgedruckt werden, da hier ein schneller Austausch der Ausdrucke erfolgen kann.
Fazit: Soll das Fahrtenbuch elektronisch geführt werden, ist ein speziell für diese Funktion entwickeltes Computerprogramm erforderlich. Insbesondere muss dieses Programm alle späteren Änderungen dokumentieren. Da einem durchschnittlichen Bediener nicht die technischen Kenntnisse zugemutet werden können, sollte sich der Benutzer auf jeden Fall beim Kauf des Programms versichern lassen, dass eine Anerkennung vom Finanzamt erfolgt.
Stand: 02.10.2006
