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Steuerrecht - Einreichstelle

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 17.09.2006


Einreichstelle

Anbringung einer Klage bei der allgemeinen Einlaufstelle der Justizbehörden

Eine Klägerin reichte ihre Klageschrift nicht bei dem zuständigen Finanzgericht ein, sondern bei der allgemeinen Einlaufstelle der Justizbehörden. Von dort wurde sie an das Finanzgericht weitergeleitet. Sie kam dort einen Tag nach Ablauf der Klagefrist an.

Das Finanzgericht München wies die Klage ab. Maßgeblich zur Wahrung der einmonatigen Klagefrist sei nicht der Zugang bei der allgemeinen Einlaufstelle der Justizbehörden, sondern beim Finanzgericht selbst. Die Klage sei daher zu spät erhoben worden.

FG München vom 23.06.2006, Az. 5 K 1041/06

Stand: 17.09.2006