Steuerrecht - Häusliches Arbeitszimmer |
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Das Einkommensteuergesetz (EStG) geht bereits seit einigen Jahren davon aus, daß die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ... |
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... grundsätzlich nicht als Werbungskosten / Betriebsausgaben abziehbar sind. Dennoch ist ein Werbungskosten /Betriebsausgaben-Abzug noch in vielen Fällen möglich. Zu unterscheiden sind die Möglichkeit des Vollabzuges oder des begrenzten Werbungskosten-Abzuges eines Arbeitszimmers. Zu den abziehbaren Kosten gehören neben anteiliger Miete, beziehungsweise AfA auch Schuldzinsen, Nebenkosten und Reparaturen. Vollabzug = volle steuerliche Absetzbarkeit
Begrenzter Werbungskostenabzug = nur Absetzbarkeit bis zu 1.250 Euro pro Jahr
Künftig ist geplant, dass die Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers nur noch gegeben sein soll, wenn das Zimmer der alleinige Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist ( das Gesetzgebungsverfahren läuft derzeit). Stand: 20.03.2006 |
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