Steuerrecht - Häusliches Arbeitszimmer
Publiziert von:
Nicole Becker-Zenneck
am 20.03.2006
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Häusliches Arbeitszimmer
Das Einkommensteuergesetz (EStG) geht bereits seit einigen Jahren davon aus, daß die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ...
... grundsätzlich nicht als Werbungskosten / Betriebsausgaben abziehbar sind.
Dennoch ist ein Werbungskosten /Betriebsausgaben-Abzug noch in vielen Fällen möglich. Zu unterscheiden sind die Möglichkeit des Vollabzuges oder des begrenzten Werbungskosten-Abzuges eines Arbeitszimmers. Zu den abziehbaren Kosten gehören neben anteiliger Miete, beziehungsweise AfA auch Schuldzinsen, Nebenkosten und Reparaturen.
Vollabzug = volle steuerliche Absetzbarkeit
- Der Raum dient nicht vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer beziehungsweise organisatorischer Arbeiten, etwa bei Werkstattraum, Lagerraum, Ausstellungsraum, Praxisräume, Tonstudio
oder -
der Raum ist nicht in die häusliche Sphäre eingebunden, dies zum Beispiel dies ist gegeben bei zusätzlich angemieteter Raum im Keller eines Mehrfamilienhauses, oder Raum in Nebenhaus
oder -
der Raum bildet Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, beispielsweise bei Kfz-Schadensgutachter oder Diplom-Ingenieur.
Begrenzter Werbungskostenabzug = nur Absetzbarkeit bis zu 1.250 Euro pro Jahr
-
Berufliche Nutzung der Arbeitszeit beträgt mehr als 50 Prozent (Zeitanteiliger Betrachtungsweise - verschiedene Tätigkeiten sind zusammenzurechnen)
oder -
dem Steuerpflichtigen steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (Arbeitsplatz ist auch ein Schreibtisch, ein eigenes Zimmer ist nicht erforderlich). Dies ist der Fall bei Lehrern, Bankangestellte im Schalterbereich mit erheblichen Sonderaufgaben, Bereitschaftsdienstleistenden ohne Zugang zum Arbeitsplatz.
Künftig ist geplant, dass die Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers nur noch gegeben sein soll, wenn das Zimmer der alleinige Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist ( das Gesetzgebungsverfahren läuft derzeit).
Stand: 20.03.2006
