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Steuerrecht - Versicherungsbeiträge

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 11.11.2006


Versicherungsbeiträge

Berücksichtigung von Versicherungen beim Kindergeld

Ein volljähriger Sohn wurde nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann und einer auf fast ein Jahr befristeten Beschäftigung arbeitslos. Daraufhin beantragten die Eltern die Gewährung von Kindergeld. Dies wurde vom Finanzamt abgelehnt, weil die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Grenzbetrag überschreiten würden. Bei der Ermittlung des Grenzbetrages wurden die vom Sohn bezahlten Versicherungsbeiträge für eine Kapital-Lebensversicherung sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht berücksichtigt.

Das niedersächsische Finanzgericht wies die Klage der Eltern ab. Das Kindergeld sei zu versagen, weil die Voraussetzungen für den Bezug nach § 32 Absatz 4 Satz 2 EStG nicht vorgelegen hätten. Die Einkünfte und Bezüge des Kindes überschritten den Grenzwert von 13.500 €, weil die Versicherungsbeiträge nicht berücksichtigungsfähig seien. Es fehle im Gegensatz zu Sozialversicherungsbeiträgen an der Zwangsläufigkeit. Hierfür reiche es nicht aus, das die Altersvorsorge und der Schutz vor Berufsunfähigkeit in der heutigen Zeit sinnvoll seien. Der Wortlaut des § 32 Absatz 4 Satz 2 EStG lasse keine Berücksichtigung zu. Hierdurch werde nicht gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Absatz 1 GG verstoßen.

Niedersächsisches FG vom 15.12.2005, Az. 11 K 401/00

Stand: 11.11.2006