Finanzierungskosten für Eigentumswohnung als Werbungskosten bei Umzug
Ein Arbeitnehmer suchte sich eine neue, auswärtige Stelle und zog zunächst in eine möblierte Unterkunft. Er behielt zunächst seinen Hauptwohnsitz an seinem bisherigen Wohnort. Sein neuer Arbeitgeber legte ihm sodann nahe, dass er sich in der dortigen Gemeinde einen neuen Hauptwohnsitz suchen sollte. Weil ihm die dort angebotenen Mietwohnungen nicht zusagten, kaufte er für sich und seine Frau nach einer etwa zweijährigen, doppelten Haushaltsführung eine Eigentumswohnung. Zur Finanzierung nahm er ein Darlehen auf. Das Finanzamt erkannte diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten an.
Das Finanzgericht Nürnberg wies die Klage der Eheleute ab. Die Kosten für den Kauf und die Aufnahme des Darlehens fielen in den privaten Bereich und seien daher keine Werbungskosten im Sinne des § 9 EStG. Bei einem beruflich veranlassten Umzug seien lediglich diejenigen Kosten als Werbungskosten anzuerkennen, die mit der Vorbereitung und Durchführung des Umzuges zusammen hingen. Der Ehemann hätte auch eine kleine Mietwohnung beziehen können.
FG Nürnberg vom 25.10.2005, Az. I 99/2004
Stand: 25.06.2006
