Umsatzsteuer bei Knabbereien in einem Theater.
Die Betroffene betrieb ein Theater in Form einer GmbH. Sie verkaufte vor allem in den Pausen kleine Knabbereien an die Theaterbesucher, die vor Ort verzehrt wurden. Das Finanzamt unterwarf den aus dem Verkauf der Knabbereien erzielten Erlös dem Umsatzsteuer-Regelsteuersatz. Die Theaterinhaberin hatte mit ihrer Klage zunächst Erfolg.
BFH vom 21.04.2005, Az. V R 6/03
Stand: 02.12.2005
