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Steuerrecht - Tätigkeitsmittelpunkt I

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Rechtszentrum
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Arbeitszimmer bei Solistin

Eine Pianistin machte in ihrer Steuererklärung die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geltend. Es handelt sich um einen etwa 42 qm großen Raum, der sich im Erdgeschoss ihres Hauses befindet, von der Diele aus aufgesucht werden kann und u.a. mit einem Computerarbeitsplatz und zwei Flügeln versehen ist. Die Pianistin trat im betreffenden Kalenderjahr teils mehrtätig an mehr als zwanzig Orten im In- und Ausland auf. Das Finanzamt berücksichtigte im Steuerbescheid die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nur in Höhe von 1.250 Euro, weil es sich nicht um den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung handele.

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein wies die Klage der Pianistin ab. Eine vollständige Anerkennung ihrer geltend gemachten Aufwendungen für ihr Arbeitszimmer sei nur dann möglich, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bilde. Dies sei jedoch nicht der Fall, weil für eine Pianistin die Auftritte von wesentlicher Bedeutung seien. Die im Arbeitszimmer vorgenommen Interpretation und Einübung von Stücken dienten lediglich der Vorbereitung auf die eigentliche berufliche Betätigung.

FG Schleswig-Holstein vom 10.06.2005, Az. 1 K 112/04

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