Ungebetener Besuch: Die Steuerfahndung ist da und durchsucht das ganze Haus. Sie hat einen richterlichen Durchsuchungs-, ...
... Beschlagnahme- oder Festnahmebefehl, schaut in alle Zimmer, Schränke und Taschen, selbst das Auto ist nicht sicher vor ihr.
Um 7 Uhr morgens klingelt es an der Tür. Ungebetener Besuch: Die Steuerfahndung ist da. Die Kompetenzen der Steuerfahnder sind sehr weitreichend. Wer jetzt die Nerven verliert, macht alles noch schlimmer. Bedenken Sie: Drohen oder bestechen hilft nicht und ist außerdem verboten.
Tipp: Bleiben Sie ruhig! Rufen Sie sofort Ihren Anwalt oder Ihren Steuerberater an. Diesen Hilferuf darf der Steuerfahnder nicht verweigern.
Häufig kommt ein Steuerfahnder, weil eine Anzeige gemacht wurde - zum Beispiel von einem zerstrittenen Freund, einer enttäuschten Liebe oder dem geschiedenen Partner. Außerdem lesen Finanzbeamte Zeitung: Da verkauft einer seine Yacht und sucht nach einer Finca auf Mallorca. Woher kommt das Geld dafür?
Steuerfahnder interessieren sich besonders für
- Verträge zwischen nahestehenden Personen,
- ungeklärten Vermögenszuwachs,
- Grundstückskäufe und -verkäufe oder
- Geldanlagen.
Natürlich immer nur im Zusammenhang mit dem Verdacht einer Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit wie zum Beispiel Steuerhinterziehung. Darum schauen Sie sich
- Briefe,
- Notizzettel,
- Kalender,
- Kontoauszüge oder
- Verträge und natürlich ganz besonders den
- Computer an.
Außerdem stellen Steuerfahnder viele Fragen.
Tipp: Sagen Sie nichts, bis Ihr Rechtsbeistand eingetroffen ist.
Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Das gilt auch für Ihren Ehepartner und nahe Verwandte.
Drucken Sie die Advogarant-Checkliste aus und heben Sie sie gut auf für den Fall, dass der Steuerfahnder eines morgens bei Ihnen klingelt. Damit Sie nicht den Kopf verlieren!
Checkliste
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Rufen Sie Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt an!
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Verweigern Sie die Aussage, bis Ihr Rechtsbeistand da ist.
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Ihnen muss ein Durchsuchungsbeschluss gezeigt werden.
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Sie und Ihre Angehörigen müssen über Ihr Schweigerecht belehrt werden.
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Der Durchsuchungsleiter muss seinen Dienstausweis zeigen. Sie sollten Name, Dienstgrad und -behörde aufschreiben.
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Sie sollten eine Kopie des Durchsuchungsbefehles anfertigen.
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Der Durchsuchungsbeschluss darf nicht älter als sechs Monate sein.
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Wenn die Durchsuchung nicht auf einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss beruht, muss Ihnen nachvollziehbar erläutert werden, warum keine Zeit für die Ausstellung eines solchen Beschlusses bestand.
- Sie sollten von allen Unterlagen, die mitgenommen werden, Kopien haben.
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Sie sollten ein detailliertes Verzeichnis aller mitgenommenen Unterlagen ausgehändigt bekommen.
Stand: 01.01.2005
