Neben der Wahl der günstigsten Steuerklassenkombination kann die monatliche Lohnsteuer auch durch einen Ermäßigungsantrag verringert werden.
Dieser Lohnsteuer-Ermäßigungsantrages kann wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben (ohne Vorsorgekosten) und/oder außergewöhnlicher Belastungen als Freibetrag beantragt werden. Der Steuerzahler muss dann nicht erst auf seine Erstattung bei der Steuerveranlagung warten.
Ein solcher Freibetrag wird auf der Lohnsteuerkarte 2006 allerdings nur dann eingetragen, wenn die Ausgaben mehr als 600 Euro betragen.
Dabei werden Werbungskosten jedoch nur insoweit berücksichtigt, als sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro übersteigen. In der Praxis wird diese Grenze am leichtesten mit der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte überschritten.
Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 Euro pro Entfernungskilometer und wird weiterhin unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel gewährt. Sie gilt allerdings nicht für Flugstrecken sowie bei steuerfreier Sammelbeförderung. Die Fahrtkosten, die höchstens mit der Entfernungspauschale geltend gemacht werden können, sind auf jährlich 4.500 Euro begrenzt, es sei denn, der Steuerzahler nutzt für die Fahrt zur Arbeit ein Kraftfahrzeug.
Stand: 13.07.2005
