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Steuerrecht - Schulgeld II

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 14.03.2006


Schulgeld vor Beginn der Schulpflicht als Sonderausgabe.

Eine Tochter wurde bereits im Alter von drei Jahren von ihren Eltern zu einer Schule in privater Trägerschaft mit dem Status einer allgemein bildenden Ergänzungsschule geschickt. Sie zahlten dafür im ersten Jahr ein Schulgeld von 7.850 DM. Die Eltern machten in ihrer Steuererklärung einen Betrag von 30% des gezahlten Schulgeldes als Sonderausgaben geltend. Das Finanzamt versagte jedoch den Abzug dieser Kosten als Sonderausgeben.

Der Bundesfinanzhof schloss sich der Ansicht der Vorinstanz an und wies die Klage der Eltern ab. Zwar komme ein Sonderausgabenabzug für das an eine private Ergänzungsschule entrichtete Schulgeld nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 in Betracht, soweit kein vergleichbarer Unterricht an den übrigen staatlichen Schulen angeboten werde. Dies sei jedoch erst ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem die allgemeine Schulpflicht beginne und der Besuch von öffentlichen Schulen inklusive Vorschulen möglich sei. Ansonsten würden die Eltern benachteiligt, die ihr Kind in einen Kindergarten schicken.

BFH vom 16.11.2005, Az. XI R 79/03

Stand: 14.03.2006