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Steuerrecht - Rürup-Produkte

Publiziert von:
Freier Journalist Jörg Stroisch
am 19.08.2005


Zwar sind die Rahmenbedingungen für die Leibrente, der so genannten Rürup-Rente, klar gesteckt.

Im Detail unterscheiden sich die möglichen Anlageprodukte aber doch stark voneinander. Ein Überblick.

Die Basis- oder Leibrente basiert auf einer Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung. Da hören dann aber auch schon die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Produkte auf.

Anlageziel:

  • Klassisch: Dieses Produkt garantiert meistens eine Garantieverzinsung auf den Sparanteil der monatlichen Prämie von derzeit 2,75 Prozent.

  • Fondsgebunden: Fondsgebundene Rentenversicherungen investieren in Aktien, häufig garantieren sie deshalb keine Mindestverzinsung. Bei der Rürup-Rente müssen sie – anders als bei der Riester-Rente – auch noch nicht einmal die Rückzahlung der angelegten Gelder gewähren.

Anlageform:

  • Sparplan: Viele Produkte bauen auf einen kontinuierlichen Aufbau des Kapitals mittels eines Sparplans.

  • Konstant: Dabei bleibt die Sparprämie pro Monat konstant.

  • Flexibel: Dabei erhöht sich die Sparprämie kontinuierlich. Nachteil ist hier, dass die tatsächliche Rendite dabei verschleiert wird.

  • Flexible Zusatzeinzahlungen: Bei manchen Verträgen können auch zusätzliche Einzahlungen zur Grundprämie vorgenommen werden.

Überschussbeteiligung Ansparphase:

  • Bonusrente: Die durch die Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten – nicht garantierten – Überschüsse werden hier einmal jährlich wieder in die Rürup-Rente investiert.

  • Verzinsliche Ansammlung: Dabei werden die – nicht garantierten – Überschüsse beim Versicherer angespart, verzinst und mit dem Beginn der Rentenzahlung zusammen mit den garantierten Zahlungen ausgezahlt.

  • Investition in Fonds: Hier zahlt der Versicherer die – nicht garantierten – Überschüsse in einen Fonds ein.

Rentenphase:

  • Konstant: Hier wird die Überschussrente konstant in gleichen Höhen ausgezahlt.

  • Dynamisch: Die Rente steigt im Verlauf der Jahre, sprich: Anfangs wird weniger ausgezahlt.

Zusätzliche Absicherungen:

  • Hinterbliebenenversorgung: Ehepartner erhalten auf Wunsch im Todesfall eine Hinterbliebenenrente. Das mindert aber merklich die eigentliche Rentenzahlung. Je nach Wahl der Hinterbliebenenversorgung muss eine Gesundheitsprüfung in Kauf genommen werden:

    • Hinterbliebenenabsicherung vor oder in der Rentenphase

    • Hinterbliebenenabsicherung nach der Ansparphase

    • Vorhandenes Guthaben wird in Hinterbliebenenabsicherung umgewandelt.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Auch der Berufsunfähigkeitsschutz kann eingeschlossen werden.

Stand: 19.08.2005