Zwar sind die Rahmenbedingungen für die Leibrente, der so genannten Rürup-Rente, klar gesteckt.
Im Detail unterscheiden sich die möglichen Anlageprodukte aber doch stark voneinander. Ein Überblick.
Die Basis- oder Leibrente basiert auf einer Rentenversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung. Da hören dann aber auch schon die Gemeinsamkeiten der verschiedenen Produkte auf.
Anlageziel:
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Klassisch: Dieses Produkt garantiert meistens eine Garantieverzinsung auf den Sparanteil der monatlichen Prämie von derzeit 2,75 Prozent.
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Fondsgebunden: Fondsgebundene Rentenversicherungen investieren in Aktien, häufig garantieren sie deshalb keine Mindestverzinsung. Bei der Rürup-Rente müssen sie – anders als bei der Riester-Rente – auch noch nicht einmal die Rückzahlung der angelegten Gelder gewähren.
Anlageform:
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Sparplan: Viele Produkte bauen auf einen kontinuierlichen Aufbau des Kapitals mittels eines Sparplans.
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Konstant: Dabei bleibt die Sparprämie pro Monat konstant.
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Flexibel: Dabei erhöht sich die Sparprämie kontinuierlich. Nachteil ist hier, dass die tatsächliche Rendite dabei verschleiert wird.
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Flexible Zusatzeinzahlungen: Bei manchen Verträgen können auch zusätzliche Einzahlungen zur Grundprämie vorgenommen werden.
Überschussbeteiligung Ansparphase:
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Bonusrente: Die durch die Versicherungsgesellschaft erwirtschafteten – nicht garantierten – Überschüsse werden hier einmal jährlich wieder in die Rürup-Rente investiert.
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Verzinsliche Ansammlung: Dabei werden die – nicht garantierten – Überschüsse beim Versicherer angespart, verzinst und mit dem Beginn der Rentenzahlung zusammen mit den garantierten Zahlungen ausgezahlt.
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Investition in Fonds: Hier zahlt der Versicherer die – nicht garantierten – Überschüsse in einen Fonds ein.
Rentenphase:
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Konstant: Hier wird die Überschussrente konstant in gleichen Höhen ausgezahlt.
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Dynamisch: Die Rente steigt im Verlauf der Jahre, sprich: Anfangs wird weniger ausgezahlt.
Zusätzliche Absicherungen:
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Hinterbliebenenversorgung: Ehepartner erhalten auf Wunsch im Todesfall eine Hinterbliebenenrente. Das mindert aber merklich die eigentliche Rentenzahlung. Je nach Wahl der Hinterbliebenenversorgung muss eine Gesundheitsprüfung in Kauf genommen werden:
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Hinterbliebenenabsicherung vor oder in der Rentenphase
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Hinterbliebenenabsicherung nach der Ansparphase
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Vorhandenes Guthaben wird in Hinterbliebenenabsicherung umgewandelt.
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Berufsunfähigkeitsversicherung: Auch der Berufsunfähigkeitsschutz kann eingeschlossen werden.
Stand: 19.08.2005
