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Steuerrecht - Riester-Rentenversicherungen

Publiziert von:
Freier Journalist Jörg Stroisch
am 09.09.2005


Ein Durchführungsweg für die so genannte “Riester-Rente” sind Rentenversicherungen. Von konservativ bis riskant ist alles an Produkten dabei.

Zusammengesetzt ist die Rente meistens aus einem garantierten Teil und einer so genannten Überschussbeteiligung. Der garantierte Teil errechnet sich aus dem Garantiezins auf Einlagen, der fast immer bei 2,75 Prozent liegt. Aber Vorsicht: Nur der Einlageanteil erfährt diese Verzinsung. Die Teile des monatlichen Beitrags, die für die Verwaltung, Vertreterprovisionen und den Versicherungsteil gezahlt werden, sind unverzinst.

In der Realität liegt die Garantie so nur bei effektiv ein bis 1,5 Prozent.

Versicherungen argumentieren auch deshalb vor allem mit den Überschussgewinnen. Die werden aber nur ausgezahlt, wenn die Gesellschaft das Geld gewinnbringend anlegt.

Rentenversicherungen mit Riesterzertifikat sind ganz unterschiedlich strukturiert. Einige Gesellschaften investieren sehr konservativ. Geringes Risiko bedeutet dann relativ sichere Erträge, aber wenig Bonus. Andere Versicherer agieren ähnlich wie Investmentfonds und investieren stark in Aktien.

Umstrittenes Produkt

Rentenversicherungen sind ebenso wie Kapitallebensversicherungen als Altersvorsorgeprodukt umstritten. Lilo Blunck, Geschäftsführerin beim Bund der Versicherten: “Der größte Nachteil dieser Angebote ist die fehlende Transparenz. Ich kann von einer Altersvorsorge mit Versicherungen nur abraten, sonst wird das schnell zu einem Verlustgeschäft.”

Thomas Bieler, Vorsorgeexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, rät: “Für sicherheitsorientierte Verbraucher ist der Banksparplan besser geeignet und Freunde von Fonds sollten auf jeden Fall genau mit Investmentfonds vergleichen.” Denn zum Teil verzichten die Rentenversicherungen auf den Ausgabeaufschlag und können so im Einzelfall sogar günstiger sein als ein Investmentfonds.

Stand: 09.09.2005