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Steuerrecht - Nachträglich

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 02.12.2005


Reisekosten-Pauschalen beim Vorsteuerabzug

Der Betreiber eines Ingenieurbüros machte im Jahr 1999 für Reisekosten einen Vorsteuerabzug aus Pauschalbeträgen des § 36 Abs. 1und 3 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV 1993) geltend. Das Finanzamt erkannte die geltend gemachte Pauschale lediglich bis zum 31.03.1999 an. Es berief sich darauf, dass die Vorschrift des § 36 UStDV durch das Steuerentlastungsgesetz nachträglich mit Wirkung zum 01.04.1999 aufgehoben worden sei.

Sowohl das Finanzgericht Rheinland-Pfalz als auch der BFH wiesen die Klage des Unternehmers ab. Ein abweichend vom § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zugelassener Vorsteuerabzug dürfe nachträglich durch die Streichung des § 36 UStDV eingeschränkt werden. Dies ergebe sich daraus, dass sich der deutsche Gesetzgeber an die EG-Richtlinien zu halten habe. Zu beachten sei, dass gem. Art. 18 Abs. 1a der Richtlinie 77/388/EWG der Steuerpflichtige bei der Geltendmachung eines Vorsteuerabzuges eine Rechnung besitzen müsse.

BFH vom 07.07.2005, Az. V R 4/03

Stand: 02.12.2005