Je nach Produkt sind die Steuern und Förderungen für die Altersvorsorge unterschiedlich geregelt.
Was in der Ansparphase steuerfrei angelegt wird, muss im Alter versteuert werden.
Mit der Rentenreform zum Jahresbeginn 2005 ist es endgültig durch. Staatlich unterstützte Altersvorsorge wird “nachgelagert” besteuert. Sie bleibt also in der Ansparphase steuerfrei und muss dann im Rentenalter versteuert werden. Mit Hilfe von Übergangsregelungen geschieht die Anpassung stufenweise.
Das heißt bis 2025 werden Beiträge zur gesetzlichen Rente stufenweise von der Steuer entlastet. 2005 sind einschließlich aller Arbeitgeberbeiträge 60 Prozent steuerfrei, in Zwei-Prozentschritten werden 2025 100 Prozent steuerfrei sein. Umgekehrt nimmt die Belastung auf Renten im Verlauf der Jahre zu. Renten in 2005 werden zur Hälfte vom Fiskus versteuert, 2020 sind es dann 80 Prozent und 2040 100 Prozent. Das ist schon eine gewaltige Veränderung. Bis Ende 2004 musste nur der Ertragsanteil der Rente versteuert werden, mit 27 bis 32 Prozent.
Bewertung der Reform
Vermutlich wird der Durchschnittsrentner aber trotzdem nicht stärker belastet, sofern er keine weiteren Einkünfte hat. Im Prinzip belastet dabei die Reform vor allem Bestandsrentner, die hohe Renten haben und dazu weitere Einkünfte. Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA): “Im Vergleich zur alten Rechtslage werden sich die heutigen Rentner und die rentennahen Jahrgänge mit überdurchschnittlichen Renten schlechter stellen, da im alten System nur 27 bis 32 Prozent der gesetzlichen Rente zu versteuern waren”, kommentiert Reinhold Schnabel von der Universität Essen.
Für zukünftige Rentner werden pro Jahr maximal 20.000 Euro als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Eventualitäten gibt es natürlich noch: Bernd Katzenstein, Pressesprecher des DIA: “Für den Staat bedeutet die neue nachgelagerte Besteuerung der Renten insgesamt Steuerausfälle von anfangs einer Milliarde Euro. Später wird es sehr viel mehr werden.”
Einbezogene Vorsorge
Neben der gesetzlichen Rente werden in die oben genannten Grenzen auch die Leibrente und die Beiträge zu den landwirtschaftlichen Alterskassen und zu bestimmten berufsständischen Versorgungseinrichtungen einbezogen.
Wichtig: Das neue System hat vor allem massive Veränderungen für die gesetzliche Rente zur Folge und die neue Rürup-Rente hervorgebracht. Andere Vorsorgeformen – wie etwa die Riesterrente und Teile der Betriebsrente – sind schon zuvor in der Ansparphase steuerfrei gewesen und müssen deshalb auch komplett im Alter versteuert werden.
Stand: 19.08.2005
