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Steuerrecht - Kursgebühren

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 16.05.2006


Psychotherapeutischer Kurs und Werbungskosten.

Eine Beamtin war als Fachlehrerin für Informationstechnik an einer Realschule tätig. Sie verfügte über keine pädagogische Ausbildung, sondern war nur im Maschineschreiben/Stenografie ausgebildet worden. Um sich pädagogisch fit zu machen, belegte sie an einer Studienakademie für Managementcoaches/Businessconsulter einen Kurs für autogenes Training. Außerdem nahm sie am ersten Teil einer Ausbildung zur Fachtherapeutin für Psychotherapie HpG teil. Sie möchte auch autogenes Training unterrichten. An diesen Veranstaltungen nahmen nicht nur Lehrer, sondern auch Kinderpflegerinnen, Studenten der Psychologie und Krankenpflegepersonal teil. Das Finanzamt erkannte die von ihr geltend gemachten Aufwendungen für den Besuch der Kurse nicht als Werbungskosten an, weil ihr die Kenntnisse auch in ihrem privaten Leben zugute kämen.

Das Finanzgericht Nürnberg gab ihrer Klage statt. Bei den Kursgebühren handele es sich um Werbungskosten, weil die Veranstaltungen nicht als normale Psychotherapie anzusehen seien, sondern vielmehr auf den Beruf der Teilnehmer zugeschnitten seien. Dabei mache es nichts aus, dass auch andere Berufsgruppen daran teilnähmen, weil der Teilnehmerkreis beruflich homogen genug sei. Es seien hier die gleichen beruflichen Fähigkeiten im Umgang mit Menschen vonnöten. Nahezu jede berufliche Fortbildung sei auch mit einem privaten Nutzen verbunden.

FG Nürnberg vom 21.09.2005, Az. III 169/2005

Stand: 16.05.2006

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