Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können zwischen den Steuerklassenkombinationen III / V und IV / IV wählen.
Damit wird auf die Höhe der monatlichen Steuerabzüge entscheidend Einfluss genommen. Die Wahl der Steuerklassenkombination kann nach folgender Faustregel vorgenommen werden: Verdienen die Ehegatten etwa gleich viel, ist die Wahl der Steuerklassenkombination vier / vier günstiger. Sind die Verdienste sehr unterschiedlich, sollte der höherverdienende Ehegatte die Steuerklasse drei, der geringer Verdienende die Steuerklasse fünf wählen. Zur genauen Bestimmung der Steuerklassen gibt es bei den Finanzämtern besondere Tabellen. Eine Änderung der Steuerklasse muss bei der Gemeinde beantragt werden.
Zum Berechnungsprogramm für die Steuerklassenwahl.
Stand: 13.07.2005
