Steuerrecht - Kapitaleinkünfte aus Vermögen
Publiziert von:
Freier Journalist Wolfgang Schäfer
am 09.04.2005
Kapitaleinkünfte aus Vermögen
Aktionäre, die in ein Unternehmen investiert haben, das auch Dividende ausschüttet, dürfen sich einmal im Jahr über eine Dividendenzahlung freuen.
Doch das Vergnügen darüber ist nicht ungetrübt. Auch das Finanzamt verdient an der Beute mit.
Dividenden, aber auch Sparbuchzinsen, rechnet der Fiskus zu den steuerpflichtigen “Einkünften aus Kapitalvermögen”. Einzutragen sind die bezogenen Beträge in die Anlage KAP der amtlichen Einkommensteuererklärung. Von der Pflicht ist man nur befreit, wenn die Einnahmen weniger als 1.421 Euro bei Singles beziehungsweise 2.842 Euro bei verheirateten Ehegatten betragen, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Doch auch bei geringeren Einnahmen empfiehlt es sich, die Anlage KAP auszufüllen. Hat auch nur eine Bank im Jahre 2004 einen Euro Zinsabschlag- oder Kapitalertragsteuer einbehalten, werden die einbehaltenen Beträge erstattet oder mit der übrigen Einkommensteuer verrechnet. Wer keine Einnahmen, sondern nur Kosten hat, sollte diese ebenfalls angeben. Denn diese negativen Einkünfte können mit anderen Einkünften Steuern sparend verrechnet werden.
Das Finanzamt berechnet die steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte, indem es zunächst von den Einnahmen die Werbungskosten abzieht. Als Werbungskosten sind mindestens 51 Euro bei Singles und 102 Euro bei Ehegatten anzusetzen. Sind die tatsächlichen Ausgaben höher, ist dieser Betrag maßgeblich. Anschließend zieht das Finanzamt noch den Sparerfreibetrag in Höhe von 1.370 / 2.740 Euro ab.
Zu den Einnahmen gehören sämtliche im Jahr ausgezahlten und gutgeschriebenen Kapitalerträge.
Wurde bei der Auszahlung einer Dividende Kapitalertragsteuer (20 Prozent) einbehalten, erhält der Steuerzahler statt 100 Euro nur 80 Euro auf seinem Konto gutgeschrieben. Als steuerpflichtige Einnahme ist trotzdem die Bruttodividende von 100 Euro anzugeben. Steuerzahler sollten auf jeden Fall den Freistellungsauftrag nutzen. Liegt der Bank ein entsprechendes Dokument vor, bleiben Zins- und Dividendeneinkünfte bis 1.421 / 2.842 Euro steuerfrei. Bei Zinseinkünften, wie Sparbuchzinsen, muss das auszahlende Geldinstitut übrigens Zinsabschlagsteuer (30 Prozent) einbehalten und ans Finanzamt abführen.
Angaben zu den Werbungskosten sollten Steuerzahler dann machen, wenn die Ausgaben die Pauschbeträge von 51 / 102 Euro übersteigen.
Typische Werbungskosten sind beispielsweise Depotgebühren und Safemiete.
Bezieher von Dividenden und GmbH-Ausschüttungen müssen das Halbeinkünfteverfahren beachten. Es besagt, dass die Kapitaleinnahme nur noch zur Hälfte steuerpflichtig ist. Die Kehrseite: Entstandene Werbungskosten können auch nur hälftig angesetzt werden. Am besten lässt sich das Halbeinkünfteverfahren durch ein Beispiel erklären:
Gisela Wagner ist zu 100 Prozent Eigentümerin einer GmbH. Diese hat im vergangenen Jahr einen Gewinn von 100.000 Euro gemacht. Im Jahr 2005 wird eine 80-prozentige Ausschüttung beschlossen. Die GmbH muss im Zusammenhang mit der Ausschüttung
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20 Prozent Kapitalertragsteuer (= 16.000 Euro) sowie
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Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer = 880 Euro) ans Finanzamt überweisen.
Den Restbetrag von 63.120 Euro (80.000 – 16.000 – 880) erhält Gisela Wagner gutgeschrieben. Als steuerliche Einnahme zählt aber der Betrag von 80.000 Euro. Davon muss Frau Wagner aufgrund des Halbeinkünfteverfahrens 40.000 Euro versteuern. Die bereits abgeführten 16.880 Euro Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag werden Frau Wagner auf die individuelle Einkommensteuerschuld angerechnet. Etwaige Werbungskosten kann Frau Wagner auch nur zur Hälfte ansetzen.
Auflistungen zu den Kapitaleinkünften
1) Steuerpflichtige Kapitaleinnahmen
Zinsen im Zusammenhang mit
- Sparbüchern,
- Darlehensgewährungen,
- Festgeldanlagen,
- festverzinslichen Wertpapieren,
- Girokonten,
- Bausparkassenguthaben.
Beteiligungserlöse im Zusammenhang mit
- Aktienbesitz,
- GmbH-Beteiligungen,
- Genossenschaftsanteilen,
- einer typischen stillen Beteiligung,
- Erträgen aus Investmentfonds.
Entgelte und Vorteile aus
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einem bei der Darlehensauszahlung einbehaltenen Disagio,
- Wertsicherungsklauseln,
- Dividendengarantien und Kursgarantien.
Wichtig: Wem die Ermittlung der Kapitalerträge zu aufwändig ist, kann die Bank bitten, eine Bescheinigung über die gesamten Kapitalerträge eines Jahres auszustellen. Die Bescheinigung ist in der Regel kostenpflichtig.
2) Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften
- Depotgebühren,
- Safemiete,
- Finanzierungskosten bei der Darlehensaufnahme zum Kauf der Kapitalanlagen,
- Kosten für die Teilnahme an der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft,
- Computerprogramme für Rendite- und Vergleichsberechnungen,
- Kosten für die Mitgliedschaft in einem Börsenclub,
- Kosten für spezielle Börsenfachzeitschriften und Beratungskosten (etwa für einen professionellen Anlageberater).
Stand: 09.04.2005
