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Steuerrecht - Kapitaleinkünfte in der EU

Publiziert von:
STB Bernhard Boms
am 09.04.2005


Die Ermittlungsmöglichkeiten der Finanzbehörden haben sich, durch die Schaffung des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit und ...

... der Überarbeitung der 2. Änderung zum Steueränderungsgesetz 2003, grundlegend erweitert.

Die Kontrollbefugnisse der Finanzbehörden werden die Möglichkeiten eröffnen, einzelfallbezogen, bedarfsgerecht und gezielt über das Bundesamt der Finanzen abzufragen, bei welchem Kreditinstitut ein bestimmter Steuerpflichtiger Konten oder Depots unterhält. Dies kann unbürokratisch geschehen, ohne das der Kontoinhaber dazu informiert oder gefragt werden muss.

Damit nicht wieder ein “Kapital-Transfer-Tourismus” entsteht, werden ab dem 1. Juli 2005 europaweit Steuern auf Zinsen erhoben. Diese werden einbehalten und mittels Steuerbescheinigung als Vorauszahlung beim Steuerpflichtigen anerkannt. Zum gleichen Zeitpunkt wird ein EU-weites Kontrollermittlungsverfahren eingeführt. Damit erhalten die Finanzämter Kenntnis aller Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger im EU-Ausland (mit Ausnahme von Belgien, Luxemburg, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz). Inhaber von “unbekannten Konten” sollten wissen: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Der Fiskus wird ab April 2004 das Netz enger knüpfen. Eine strafbefreiende Erklärung ist mit einem Steuersatz von 35 Prozent nur noch bis 31. März 2005 möglich.

Nicht alle machen mit.

Belgien, Luxemburg und Österreich teilen diese Daten nicht mit. Dort werden zwar auch Quellensteuern erhoben, ebenso auch in der Schweiz und Liechtenstein, doch ohne Angaben der Steuerpflichtigen. Die Beträge werden pauschal an die jeweiligen Wohnsitzstaaten überwiesen. In der Übergangszeit (die ersten drei Jahre) werden 15 Prozent der Kapitalerträge abgeführt. Danach drei Jahre bis zu 20 Prozent und dann der volle Satz von 35 Prozent.

Als Ausweg bleibt dann unter anderem eine Kapitalanlage (wie in der Schweiz angeboten) die der Quellensteuer nicht unterliegt.

Stand: 09.04.2005

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