Grabpflege
Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein Doppelgrab bei Ehegatten
Ein Ehemann erwarb nach dem Tod seiner Ehefrau ein Doppelgrab, bei dem sich die eigene Grabstätte direkt neben dem Grab der Ehefrau befand. In seiner Einkommenssteuererklärung machte er auch die Kosten für den Erwerb und die Pflege der eigenen Grabstätte als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab.
Das Finanzgericht Münster schloss ebenfalls eine Anerkennung der Aufwendungen für die eigene Grabstätte aus. Die Kosten für den Erwerb einer Doppelgrabstätte könnten nur dann als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden, wenn die Kosten nicht aus dem Nachlass des verstorbenen Ehegatten bestritten werden könnten. Dies sei vorliegend nicht der Fall, weil die Ehefrau zur Hälfte Eigentümerin eines Grundstücks gewesen sei.
FG Münster vom 01.06.2005, Az. 14 K 3164/04 E
Stand: 01.01.2080
