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Steuerrecht - Einspruch einlegen

Publiziert von:
AdvoGarant
am 09.04.2005


Einspruch einlegen

“Auch Finanzämter machen Fehler. Ein hoher Prozentsatz der Steuerbescheide ist falsch”, weiß Rainer Altendorf, Rechtsanwalt und Steuerberater aus Lohr am Main.

Eine interne Statistik der Finanzbehörde zeige, dass es ein Süd-Nord- und ein West-Ost-Gefälle gebe.

Das heißt: Steuerbescheide im Süden und Westen der Republik sind häufiger richtig, während im Norden und Osten mehr Fehler gemacht werden. “Weicht der Steuerbescheid von dem ab, was in der Erklärung angegeben wurde, und ist man damit nicht einverstanden, muss man Einspruch einlegen”, sagt der Experte. Das gelte auch, wenn man nicht verstehe, was das Finanzamt gerechnet hat oder wenn ein Betrag ohne Begründung abgelehnt wurde.

Wer Einspruch einlegt, sichert seine Rechte.

“Grundsätzlich kann jeder Steuerpflichtige auch alleine Einspruch einlegen”, sagt der Fachanwalt für Steuerrecht. “Er muss sich nur an die Fristen halten, es schriftlich machen und mit dem Wort Einspruch überschreiben”. Um fristgerecht Einspruch einzulegen, hat man einen Monat nach Zugang des Bescheids Zeit. Der Bescheid gilt am dritten Tag, nachdem er zur Post gegeben wurde, als zugegangen. Als Anhaltspunkt wann er losgeschickt wurde, gilt das Datum des Bescheids. Wird also am 19. November ein Bescheid losgeschickt, gilt er am 22. als zugegangen. Von da an zählt ein Monat. Fristablauf ist also der 22. Dezember. Sonn- und Feiertage beeinflussen jedoch die Frist. Auf Nummer sicher geht, wer sie nicht ausschöpft!

Wann ein Einspruch gefährlich werden kann

Das Gefährliche an einem Einspruch ist, dass er den gesamten Bescheid in Frage stellt. Das bedeutet, das Finanzamt beginnt im Prinzip nochmals von ganz Vorne. Es können also auch Punkte geändert oder berichtigt werden, die bisher für den Steuerzahler positive Auswirkungen hatten. Der Steuerzahler kann darum auch mit einem Änderungsantrag gegen nur einen speziellen Punkt Einspruch einlegen. Damit bleibt der eigentliche Bescheid erhalten, nur ein Punkt wird nochmals geprüft. “Das ist aber rechtlich nicht ganz so einfach. Es ist darum sinnvoll, einen Steuerberater um Hilfe zu bitten”, sagt Rainer Altendorf.

Mit dem Einspruch gegen die Vollziehung

Außerdem muss der Steuerzahler Einspruch einlegen, wenn er dem Finanzamt Geld zahlen soll, das er nicht zahlen will, weil das Recht auf seiner Seite steht. Dann muss er zusätzlich zum Einspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einreichen. Bestehen ernste Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids, wird die Zahlungsaufforderung zunächst einmal eingestellt bis der Fall überprüft ist. “Aber auch diesen Schritt sollte der Steuerpflichtige lieber nicht alleine wagen. Hier befindet man sich schon in den Tiefen des Steuerrechts”, warnt Altendorf.

Grundsätzlich gilt: Im Regelfall dauert es eher lange, bis das Finanzamt zu einem Einspruch Stellung nimmt. Ist der Steuerzahler mit dem Ergebnis nicht einverstanden, kann er vor Gericht gehen.

Stand: 09.04.2005