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Steuerrecht - Einsatzwechsel

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 01.01.2080


Einsatzwechsel

Entfernungspauschale bei Einsatzwechseltätigkeit

Ein Elektriker wurde von seinem Arbeitgeber auf wechselnden Baustellen beschäftigt. Er wurde u.a. fünf Wochen in dem Ort B und drei Wochen in dem Ort F eingesetzt. Der Arbeitgeber brachte ihn für die Dauer der jeweiligen Tätigkeit in einer Unterkunft unter. Der Elektriker nahm sowohl für die wöchentlichen Fahrten von seiner Heimatwohnung zum jeweiligen Einsatzort, als auch für die täglichen Fahrten zwischen Unterkunft und Baustelle einen Sammeltransport seines Arbeitgebers in Anspruch. Steuerlich wollte er eine doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Der BFH wies die Klage ab. Zunächst einmal handele es sich bei den wöchentlichen Fahrten zu seiner Heimatwohnung um keine Familienheimfahrten, weil der Bezug einer Unterkunft an typischerweise ständig wechselnden beruflichen Tätigkeitsstätte keine doppelte Haushaltsführung begründe. Eine doppelte Haushaltsführung könne nur dann bejaht werden, wenn der Betreffende am Ort einer regelmäßigen Arbeitsstelle eine Wohnung nehme. Darüber hinaus handele es sich auch nicht um Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Bei den Wegen zwischen den auswärtigen Unterkünften und den vorläufigen Tätigkeitsstätten handele es sich um keine Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Im vorliegenden Fall könnten die Aufwendungen auch deshalb nicht abgesetzt werden, weil der Arbeitnehmer aufgrund der Sammelbeförderung keinen Aufwand habe.

BFH vom 11.05.2005, Az. VI R 34/04

Stand: 01.01.2080