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Steuerrecht - Domainkosten

Publiziert von:
Freier Journalist Wolfgang Schäfer
am 02.05.2005


Domainkosten

Ohne Internetauftritt kommen Unternehmer und Existenzgründer heutzutage nicht mehr aus.

Dazu gehört auch die passende Domainadresse. Um eine prägnante Domain zu erwerben, greifen Chefs nicht selten tief in die Tasche. Doch was gut fürs Geschäft ist, findet nicht immer den Segen des Fiskus. So hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Kaufpreis für eine Domain steuerlich nicht absetzbar ist (Aktenzeichen 2 K 1431/03).

Im Streitfall hatte ein Unternehmer eine Domain zum Preis von rund 5.000 Euro erworben. Diesen Betrag machte er im Rahmen der Gewinnermittlung seines Gewerbebetriebes als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe steuerlich geltend.

Dem trat das Finanzamt jedoch entgegen und ließ die Kosten im Einkommenssteuerbescheid mit der Begründung unberücksichtigt, die Domain sei ein nicht abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut.

Die daraufhin erhobene Klage zum Finanzgericht Rheinland-Pfalz blieb erfolglos. Nach Ansicht der Richter ist der Kaufpreis keine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe und die Domain kein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut. Im letztgenannten Fall hätte der Unternehmer immerhin den Kaufpreis auf die Nutzugsdauer verteilen und damit im Wege der Abschreibung steuerlich geltend machen können.

Vielmehr stuften die Richter die Domain-Adresse als immaterielles Wirtschaftsgut ein, das mit dem Kaufpreis in der Bilanz ausgewiesen werden muss. Einen im Laufe der Zeit eintretenden Wertverlust - und damit die Möglichkeit, Absetzungen für Abnutzung vorzunehmen - verneinten die Richter. Der Ansicht des Klägers, wegen der rasanten technischen und inhaltlichen Weiterentwicklung bei Internetauftritten könne eine wirtschaftliche Abnutzung nicht verneint werden, folgte das Gericht nicht.

Im Unterschied zu Warenzeichen resultiere der wirtschaftliche Nutzen einer Domainadresse auch nicht aus ihrem Bekanntheitsgrad.

Eine Internet-Adresse sei vielmehr als Eingangstor zum Internetauftritt unabhängig vom Zeitgeist und dauerhaft ohne zusätzliche Maßnahmen nutzbar. Der Wert einer Internetadresse werde maßgeblich von ihrem schlagwortartigen Charakter bestimmt, wobei - sofern die Domain nicht aus einer Marke bestehe - keine Abnutzungserscheinungen festgestellt werden könnten.

Eine Berücksichtigung der Anschaffungskosten als Betriebsausgaben könne deshalb allenfalls bei einer eventuellen Veräußerung oder Entnahme in Betracht kommen.

Stand: 02.05.2005