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Steuerrecht - Dienstauftrag

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 12.01.2006


Dienstauftrag

Aufwendungen für eine Studienreise nach Israel

Ein Gymnasiallehrer nahm an einer Spezialreise für Geschichts- und Politiklehrer teil. Der Titel lautete: “Israel – das gelobte Land?” Ausrichter war die Bundeszentrale für politische Bildung. Im Veranstalterprogramm waren für jeden Reisetag fachliche Veranstaltungen vorgesehen. Dabei ging es vor allem um politische, gesellschaftliche, historische und pädagogische Inhalte. Diese Veranstaltungen fanden an unterschiedlichen Orten statt. Darüber hinaus war der Besuch von zahlreichen touristischen Attraktionen wie etwa ein Stadtrundgang in Jerusalem, der Gedenkstätte Yad Vashem, des toten Meeres, des Sees Genezareth, sowie der Städte, Akko, Haifa, Tel Aviv und Jaffa vorgesehen. Die Reise wurde zum Teil aus öffentlichen Mitteln getragen. Das Finanzamt erkannte die Reisekosten nicht als Werbungskosten an.

Das hessische Finanzgericht wies die Klage des Lehrers gegen den Steuerbescheid ab. Eine Anerkennung der Reisekosten von Auslandsreisen als Werbungskosten könne nicht erfolgen, wenn diese nicht überwiegend im beruflichen Interesse, sondern vielmehr aus Gründen der privaten Lebensführung unternommen worden seien. Hiervon sei trotz des straffen Veranstaltungsprogramms auszugehen. Zunächst einmal fehle es an einem dienstlichen Auftrag und somit an einem hinreichenden Anlass bezüglich der Teilnahme. Ferner seien trotz des geschlossenen Teilnehmerkreises allgemein bildende Inhalte vermittelt worden. Insbesondere sei ein häufiger Ortswechsel erfolgt und es seien viele touristische Ziele angesteuert worden.

Hessisches FG vom 07.07.2005, Az. 3 K 678/02

Stand: 12.01.2006