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Steuerrecht - Arbeitsweg

Publiziert von:
Freier Journalist Wolfgang Schäfer
am 14.07.2005


Arbeitsweg

Auch für Fahrten mit dem Firmenwagen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ist der geldwerte Vorteil zu ermitteln

Nutzt der Arbeitnehmer das Fahrzeug zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, beträgt hierfür der geldwerte Vorteil pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte monatlich 0,03 Prozent des inländischen Listenpreises.

Anstelle dieses Wertes kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil mit dem Anteil der Ausgaben für das Kraftfahrzeug ansetzen, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfällt.

Voraussetzung: Die Gesamtkosten sowie das Verhältnis der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten werden durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen.

Allerdings ist es nicht zulässig, diese individuelle Nutzungswertermittlung auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu beschränken, wenn das Fahrzeug zu Privatfahrten genutzt wird.

Beispiel

Die Entfernung von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt 25 Kilometer, der Arbeitnehmer arbeitet an 15 Tagen im Monat.

Listenpreismethode: Anzusetzen sind 0,03 Prozent von 30.000 Euro Brutto-Listenpreis x 25 Kilometer. Das sind 225 Euro im Monat.

Fahrtenbuchmethode: Nach Führung eines Fahrtenbuchs beträgt der Kilometersatz für den Personenkraftwagen 0,30 Euro (Beispiel 2 im Eingangstext). Anzusetzen sind 0,30 Prozent x 50 Kilometer (2 x 25 Kilometer Entfernung) x 15 Arbeitstage. Das sind 225 Euro im Monat.

Aus Vereinfachungsgründen ist dann, wenn der Arbeitgeber mehreren Arbeitnehmern zu Sammelfahrten einen Personenkraftwagen, einen Omnibus oder einen Kleinbus zur Verfügung stellt, von der Hinzurechnung eines geldwerten Vorteils zum Lohn und Gehalt abzusehen. Das gilt sowohl für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als auch für wöchentliche Familienheimfahrten.

Stand: 14.07.2005