Arbeitnehmervorteile
Betriebliche Altersversorgung: Dem Arbeitnehmer bringt die Betriebsrente vom Chef diverse geldwerte Vorteile.
Deshalb ist sie eine sehr interessante Form der eigenen Altersvorsorge.
Steuervorteile
Zentrales Argument für die Betriebsrente vom Chef sind natürlich die Steuervorteile, die ein Anlegen der Gehaltsbestandteile bringt. Nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung können je nach Produkt bis zu bestimmten Grenzen Gelder steuerfrei in die Rente eingezahlt werden, zusätzlich ist auch der staatliche Zuschuss (“Riester”) anwendbar. “Man kann davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer im Alter einen niedrigeren Steuersatz hat”, erläutert Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für Betriebliche Altersvorsorge (aba). “Deshalb ist die steuerfreie Entgeltumwandlung in der Ansparphase sehr günstig für Arbeitnehmer.”
Darüber hinaus gibt es noch bis 2008 ordentliche Ersparnisse bei den Sozialversicherungsbeiträgen: Für Beträge, die in die Betriebsrente eingezahlt werden, fallen keine Krankenkassen-, Pflegekassen-, Arbeitslosenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge an. Das lohnt sich auch für den Arbeitgeber: Der muss diese Beträge ebenfalls nicht abführen.
Gruppenvorteile
Arbeitgeber schließen mit den Vorsorgungseinrichtungen Gruppenverträge ab, manchmal sind auch ganze Branchen - beispielsweise Metall - über Tarifvereinbarungen Versorgungswerken einheitlich angeschlossen. Dadurch werden die Verwaltungskosten für die Altersvorsorge gering gehalten, dieser Kostenvorteil spiegelt sich in besseren Rentenleistungen wieder.
Eine identische Kapitallebensversicherung im privaten Leben bietet also schlechtere Leistungen als die entsprechende Direktversicherung im betrieblichen Kontext. “Immer häufiger organisieren die Tarifparteien die betriebliche Altersvorsorge gemeinsam”, berichtet Stiefermann. “Der Arbeitnehmer kann dann sicher sein, dass er eine gute Qualität bekommt.”
Portabilität / Flexibilität
Gelder in der betrieblichen Altersvorsorge sind gebunden, also bis zur Rente nicht verfügbar. Das bedeutet eine nicht zu unterschätzende Starrheit. Auf der anderen Seite werden solche Anlageformen auch vor Hartz 4 sicher sein. Im Falle eines Abgleiten in das Arbeitslosengeld 2 werden diese Gelder also nicht in die Berechnung der finanziellen Grundlage einbezogen, sind also wirklich auch sichere Rente. Zum Jahreswechsel 2005 wurde darüber hinaus die so genannte Portabilität stark verbessert. Arbeitnehmer können seitdem ihre Rente zum neuen Arbeitgeber recht einfach mitnehmen.
Stand: 19.08.2005
