Die Zigaretteneinfuhr über Ebay ist einfuhrabgabenpflichtig.
Ein Raucher erwarb über das Auktionshaus Ebay mehrere Stangen polnischer Zigaretten zum Preis von jeweils etwa 20 Euro. Das Finanzamt erfuhr von den Vorgängen und setzte gegenüber dem Raucher einen Einfuhrabgabenbescheid in Höhe von über 300 Euro fest. Durch das vorschriftswidrige Verbringen von Zigaretten seien Einfuhrabgaben in dieser Höhe entstanden. Dagegen wehrt sich der Raucher mit der Behauptung, dass der Verkäufer ihm versichert habe, dass für die Zigaretten vorher ordnungsgemäß Steuern abgeführt worden seien. Deshalb dürfe er nicht herangezogen werden.
Dieser Argumentation folgte das Finanzgericht Düsseldorf nicht. Bei dem geringen Kaufpreis von nur 20 Euro pro Stange hätte es für jeden Durchschnittsbeteiligten klar sein müssen, dass es sich um unversteuerte Ware handele, die er vorschriftswidrig aus einem (damals noch) Drittland ins Gebiet der EU verbringe. Deshalb sei der Bescheid als rechtmäßig anzusehen.
FG Düsseldorf vom 23.6.2004, Az. 4 K 1162/04
Stand: 17.10.2005
