Mandantenunterlagen
Steuerunterlagen müssen trotz Streit über Honorarforderungen herausgegeben werden.
Ein Steuerberater und ein Mandant streiten über die Höhe der Vergütung, die der Mandant komplett ablehnt. In erster Instanz obsiegte der Mandant, der Steuerberater ging jedoch in Berufung. Er verweigert die Herausgabe der Unterlagen aus der Beratung an den Mandanten, dieser solle erst die Rechnungen begleichen. Der Mandant verlangt nun in einem weiteren Prozess die Herausgabe der Unterlagen auf dem Klagewege.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Zwar stehe dem Steuerberater ein Zurückbehaltungsrecht aufgrund nichtbeglichener Forderungen grundsätzlich zu. Allerdings gelte dies nicht, wenn wegen eines Rechtsstreites über diese Forderungen deren Durchsetzung auf unabsehbare Zeit verhindert wird. Es sei zu berücksichtigen, dass der Mandant als Gewerbetreibender die Unterlagen für seine weiteren Geschäfte dringend benötigt und ihm sonst Nachteile wegen nicht oder zu spät eingereichter Steuererklärungen drohen würden. Insofern stelle sich das Zurückbehalten im vorliegenden Falle als rechtsmissbräuchlich dar.
OLG Düsseldorf vom 21.12.2004, Az. 23 U 36/0
Stand: 01.01.2080
