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Steuerrecht - Doktorantenberatung

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Rechtszentrum
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Beratung von Doktoranten ist keine wissenschaftliche Tätigkeit

Ein Wissenschaftler betrieb ein “Institut für Wissenschaftsberatung”. Gegenstand des Unternehmens ist es, seinen Klienten zu einem Doktortitel zu verhelfen. Er sucht dazu das passende Thema, analysiert Lebensläufe, stellt Kontakte zu potentiellen Doktorvätern her und unterweist die Klienten in wissenschaftlicher Methodik. Ab 1998 stufte das zuständige Finanzamt die Tätigkeit als gewerblich ein, bis dahin war er als Freiberufler veranlagt. Mit Einspruch und Klage wendet sich der Wissenschaftler nun gegen die neue Einordnung.

Das Finanzgericht Köln entschied im Sinne des Finanzamtes. Wissenschaftlich tätig sei, wer schöpferische oder forschende Tätigkeit ausübe. Wesentlich sei, dass mit den Arbeiten eine gewisse Gestaltungshöhe erreicht würde, die dem einer wissenschaftlichen Arbeit gleichen würden. Der Kläger aber hatte eingeräumt, dass seine Arbeit beendet sei, wenn der Doktorvater gefunden sei. Insofern stehe die wissenschaftliche Arbeit im Hintergrund.

FG Köln vom 09.12.2004, Az. 10 K 8848/99

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