Durch das Steueränderungsgesetz aus dem Jahre 2003 sind Unternehmen ab 2005 verpflichtet, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und ...
... Lohnsteuer-Anmeldungen grundsätzlich auf elektronischem Weg abzugeben.
Dies gilt für alle Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2004 enden. Das Bundesfinanzministerium gibt aus diesem Anlass folgende Maßgaben bekannt:
- Die notwendigen Formulare sind im Internet abrufbar.
- Die Abgabe ist auch weiterhin auf dem bisherigen Wege möglich, allerdings nur nach einem entsprechenden Antrag beim zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt wird dem Antrag in der Regel zustimmen, wenn beim Unternehmen die technischen Voraussetzungen für die elektronische Weiterleitung der Formulare nicht vorliegen.
- Wenn die Anmeldungen bis März 2005 auf dem bisherigen Wege erfolgen, gilt dies gleichzeitig als Antrag auf Abgabe der Anmeldungen in bisheriger Form.
Stand: 18.10.2005
