Die Ausgaben für eine gute Bewerbungsmappe sind hoch: gute Passbilder, schöne Mappe, hochwertiges Papier und nicht zuletzt das Porto.

Wer nur eine Bewerbung schreibt, kann die Kosten noch verschmerzen, wer aber in einem Bewerbungsmarathon 20 oder gar 30 Unternehmen kontaktiert, für den wird die Jobsuche ganz schön teuer. Doch: Diese Kosten können Sie bei der Steuererklärung berücksichtigen. Das gilt auch, wenn aus der Bewerbung nichts wurde. Allerdings sollte der Steuerzahler belegen können, dass er sich beworben hatte.

Tipp: Heben Sie alle

zumindest bis zur nächsten Steuererklärung auf.

Wer sich um eine neue Stelle bewirbt kann im einzelnen die folgenden Kosten absetzen:

  • Passbilder: Quittung aufbewahren!
  • Kopierkosten, zum Beispiel für Zeugnisse oder Arbeitsproben. Auch hier muss die Quittung der Steuererklärung beiliegen.
  • Kosten für das Vorstellungsgespräch: Falls der Arbeitnehmer dem Unternehmen nicht die Quittungen für die Anreise zum persönlichen Gespräch vorlegen möchte, kann er diese Kosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören die Ausgaben für ein Flug- oder Bahnticket, für Benzin, mögliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Wer übrigens durch den neuen Job berufsbedingt umzieht, kann auch diese Kosten von der Steuer absetzen.

Stand: 14.07.2004