Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen Insolvenz
Ein GmbH-Geschäftsführer führte nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH nicht mehr die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab. Als er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wurde berief er sich darauf, dass er sich wegen des Zahlungsverbotes des § 64 Abs. 2 GmbHG in einer Pflichtenkollision befunden habe.
Das Oberlandesgericht Naumburg schloss sich dieser Ansicht an und wies entgegen der Ansicht der Vorinstanz die Klage ab. Zwar sei der Tatbestand des § 266a StGB als eines Schutzgesetzes im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB erfüllt, weil die Pflichterfüllung nicht unmöglich gewesen sei. Hierfür reiche eine Überschuldung nicht aus. Vielmehr dürfe er nicht mehr in der Lage sein, die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Der Betroffene habe jedoch vorliegend ohne Schuld gehandelt.
OLG Naumburg vom 09.05.2007, Az. 5 U 21/07
Stand: 13.04.2008
