AdvoGarant

Sozialrecht - Beitrittsfrist

Publiziert von:
Rechtszentrum
am 19.03.2007


Nachträgliche Verkürzung der Beitrittsfrist zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Ein Selbstständiger war zunächst in der Zeit vom 01.05.1999 bis zum 31.12.2001 als Arbeitnehmer beschäftigt worden. Am 20.11.2002 meldete er sich arbeitslos und erhielt vom 01.01.2002 bis zum 28.02.2002 Arbeitslosenhilfe. Seit dem 01.03.2002 betrieb er nunmehr ein Betreuungsbüro. Seine Wochenarbeitszeit betrug über 15 Stunden. Am 30.06.2006 beantragte er die Aufnahme in die freiwillige Weiterversicherung bei der Arbeitslosenversicherung. Die zuständige Arbeitsagentur lehnte dies ab. Sie begründete das dahingehend, dass nach der neuen Vorschrift des § 434j Abs. 2 Satz 2 SGB III Personen, die eine selbstständige Tätigkeit bereits vor dem 01.01.2004 aufgenommen hätten, die freiwillige Weiterversicherung nur noch bis zum 31.05.2006 beantragen durften. Der hiergegen eingelegte Widerspruch wurde von der Arbeitsagentur zurückgewiesen. Der Selbstständige klagte nunmehr, weil nach seiner Ansicht die Regelung des § 434j Abs. 2 Satz 2 SGB III verfassungswidrig sei.

Das Sozialgericht Koblenz schloss sich dieser Ansicht an und setzte daher das Verfahren nach Art. 100 GG aus. Die Verfassungswidrigkeit ergebe sich daraus, dass die ursprünglich im Februar 2006 in Kraft getretene Regelung des § 434j Abs. 2 SGB für diese Personengruppe der Altselbstständigen den Antrag auf Weiterversicherung bis zum 31.12.2006 gestattet habe. Der Gesetzgeber habe durch die erst am 31.05.2006 in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachte und am 25.07.2006 verkündete rückwärtige Verkürzung der Beitrittsfrist den rechtsstattlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG verletzt. Durch die ursprüngliche Fassung sei ein besonderer Vertrauenstatbestand geschaffen worden, auf den der Bürger sich normalerweise auch verlassen dürfe. Lediglich unter sehr engen Voraussetzungen dürfe eine solche Übergangsregelung wieder geändert werden. Es müssten schon schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter drohen. So etwas sei jedoch nicht mal in der Begründung des Gesetzgebers dargetan worden. Das Bundesverfassungsgericht müsse nunmehr klären, ob die Neufassung verfassungswidrig sei.

Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 10. Januar 2007 - Aktenzeichen: S 9 AL 302/06

Stand: 19.03.2007